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Goldesel gesucht: Wer zahlt die Zeche der Digitalen Dividende?

Print Joachim König, January 5, 2010 9:12 PM
Joachim König

Im Rahmen der so genannten Digitalen Dividende werden die Funkfrequenzen für unterschiedliche Nutzer neu vergeben, vorgeblich um die „Weißen Flecken“ in der Breitbandversorgung zu schließen. Auf der Hand liegt, dass daraus die finanzkräftigen Mobilfunkbetreiber als Gewinner hervorgehen werden, die jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch keine marktreife Technologien zur tatsächlichen Nutzung diese Frequenzen entwickelt hat!

Kaum vorstellbar, dass wir was die Tontechnik angeht, wieder in die Zeiten von Vico Torriani oder Peter Frankenfeld zurückfallen, wo der Umgang mit den Kabelmikrofonen schon fast Teil der Bühnenchoreographie war. Auch die moderne Dramaturgie von Parteitagen mit all ihren modernen technischen Verknüpfungen von Audio-, Video-, und Lichttechnik ist ohne Funkfrequenzen zurück in den Fünfzigern!

Bis zum heutigen Tag ist völlig unklar, welche störungsfreien Alternativfrequenzen für drahtlose Mikrofonanlagen zur Verfügung stehen werden. Sicher ist jedoch, dass die in unseren Häusern derzeit genutzte Drahtlostechnologie wertlos wird, da diese auf das Frequenzband von 790 bis 862 MHz ausgerichtet ist. Da die Umstellung, wie es von der Bundesnetzagentur heißt, bereits Mitte des Jahres 2010 erfolgen wird, ist das Chaos aufgrund des kurzen Zeitfensters vorprogrammiert. Wer weiß, ob die neu für die Veranstaltungsindustrie zugewiesenen Frequenzen gar eine Neuentwicklung des Equipments zur Folge haben wird?

Der EVVC fordert daher eine klare und eindeutige Umsetzung des Bundesratsbeschlusses vom 12. Juni 2009 über eine angemessene Kostenerstattung der Geschädigten. Hierzu gehört auch, dass sämtliche Anlagen, auch nach Erreichen der Abschreibungsfristen, voll erstattet werden, denn diese Anlagen wären bei der bekannten Kassenlage der Kommunen auch noch jahrelang im Einsatz geblieben. Wenn diese Kosten nicht voll erstattet werden, ist einmal wieder der Steuerzahler der Leidtragende. Ein Verzicht auf drahtlose Beschallungssysteme kann sich heutzutage kein Haus mehr leisten, das wettbewerbsfähig sein möchte. Somit werden diese Investitionen unausweichlich die kommunalen Kassen nachhaltig belasten. Außerdem ist auch einmal wieder eine Milchmädchenrechnung auf dem Tisch, denn natürlich müssten die Erlöse der Neuvergabe diesen Kosten voll gegenüberstellt werden.

Wir fordern daher auch die umgehende Mitteilung der für die Veranstaltungsindustrie zukünftigen verfügbaren Frequenzbereiche. Erst dann kann die Tonindustrie tätig werden, um neue Geräte zu entwickeln und zu kalkulieren. Diese wiederum sind die Basis für die Benennung von notwendigen Ersatzinvestitionen und damit einer belastbare und seriösen Grundlage für die Forderungen gegenüber dem Bund. Nur so – verbunden mit einem optimierten Zeitablauf – lassen sich erhebliche Störungen des Veranstaltungsgeschäftes und Kostenübertragungen auf die Kommunen vermeiden.

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